 Der Geist des Ortes
| | |  OBEN | | | Die Alpenkonvention ist ein Rahmenübereinkommen zur Gewährleistung des Schutzes und einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung im Alpenraum. Sie wurde am 7. November 1991 von den sieben Ländern des Alpenraumes (Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, das ehemalige Jugoslawien, Liechtenstein und die Schweiz) sowie der Europäischen Gemeinschaft in Salzburg unterzeichnet. Monaco trat der Konvention aufgrund eines Zusatzprotokolls bei. Das ehemalige Jugoslawien wurde durch Slowenien ersetzt. Die Konvention trat am 9. März 1995 in Kraft. | | Die Vertragspartner verpflichten sich, "unter Beachtung des Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzips" zu einer ganzheitlichen Politik zur Erhaltung und zum Schutz der Alpen unter umsichtiger und nachhaltiger Nutzung der Ressourcen. Weiter wurde vereinbart, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Alpenraum zu verstärken sowie räumlich und fachlich zu erweitern. Die Forschung und systematische Beobachtung soll harmonisiert werden. Auch im rechtlichen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Bereich soll die Kooperation verstärkt werden. Vorgesehen ist auch die Zusammenarbeit mit internationalen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen und die regelmässige Information der Öffentlichkeit. | | Die bereits bestehenden Protokolle werden nachfolgend kurz vorgestellt. Die Jahreszahl gibt das Jahr der Unterzeichnung des entsprechenden Protokolls an. In allen Protokollen ist die Beteiligung der Gebietskörperschaften, die internationale Zusammenarbeit, Forschung und Beobachtung, sowie Bildung und Information vorgesehen. Für die Bereiche "Bevölkerung und Kultur", "Wasserhaushalt", "Luftreinhaltung" sowie "Abfallwirtschaft" sind zwar Protokolle vorgesehen, jedoch noch nicht ausgearbeitet. | |  | LINKS zun Thema: A L P E N K O N V E N T I O N |  | Umfangreiche Informationen zur Alpenkonvention incl. Protokolle usw: http://www.cipra.de |
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